OGH 18. 10. 2023, 9 Ob 54/23s – Die Haftung für einen Produktfehler kann durch den Nachweis ausgeschlossen werden, dass die Eigenschaften des Produkts nach dem Stand der Wissenschaft und Technik zu dem Zeitpunkt, zu dem es in den Verkehr gebracht wurde, nicht als Fehler erkannt werden konnten.