OGH 19. 07. 2023, 3 Ob 23/23p
BEIHILFEN UND UNTERSTÜTZUNGEN
Nach stRsp ist der Anspannungsgrundsatz nicht anzuwenden, wenn der Verzicht auf die Erzielung eines höheren Einkommens durch berücksichtigungswürdige Gründe gerechtfertigt ist. Dies kann auch hier gelten, soweit Betreuungsleistungen so umfangreich oder belastend sind, dass eine Arbeitstätigkeit der Mutter im bisherigen Umfang nicht mehr zumutbar ist. Die Beurteilung, ob dies zutrifft, etwa weil – wie die Mutter vorbrachte – die schwerstbehinderte Tochter besonders nachtaktiv ist oder in manchen Zeiträumen (zB wegen der COVID-Pandemie) weniger Tagesbetreuung in Anspruch genommen werden konnte, lässt sich für den noch fraglichen Zeitraum mangels Feststellungen zu dieser Tatfrage nicht beurteilen.