VfGH 28. 09. 2023, G 89/2022 ua – Das Bgld SozialeinrichtungsG 2023 ist insoweit verfassungswidrig, als es für den Anspruch auf Landesmittel für bereits bestehende Betriebe von Altenwohn- und Pflegeheimen auf die Gemeinnützigkeit der Betriebsführung abstellt