OGH 27. 09. 2023, 9 ObA 67/23b – Bei der Beurteilung, ob der Dienstnehmer den Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit gesetzt hat (hier in Form eines Besuchs einer privaten Veranstaltung während des Krankenstandes aufgrund von Depressionen) ist stets eine objektive Wertung des Verhaltens des Dienstnehmers vorzunehmen