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OGH 21. 04. 2023, 8 Ob 25/23v – Oberstes Prinzip bei der Gestaltung des Kontaktrechts ist immer das Kindeswohl: Im Konfliktfall hat das Interesse eines Elternteils gegenüber dem Kindeswohl zurückzutreten

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, VfGH und LVwG (Auswahl)ZfG 2023, 102 Heft 3 v. 15.9.2023

OGH 21. 04. 2023, 8 Ob 25/23v

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