OGH 27. 07. 2023, 10 ObS 137/22b
In Frage steht die Haftung im Falle eines Kindes, das mit einer schweren Behinderung zur Welt kam, die der beklagte Arzt im Rahmen der Pränataldiagnostik schuldhaft nicht erkannt hatte. Bei pflichtgemäßem Vorgehen des Arzte hätte sich die Mutter für eine Abtreibung entschieden.