OGH 27. 06. 2023, 9 Ob 69/22w – Beweislast bei verspäteter Einlieferung ins Spital: Unterließ der Rettungsdienst rechtswidrig und schuldhaft den rechtzeitigen Transport einer Patientin ins Krankenhaus, besteht dennoch keine Haftung, wenn nicht festgestellt werden kann, ob bei rechtzeitiger Einlieferung die einzig mögliche, aber von einer Risiko-Nutzen-Abwägung verschiedensten Faktoren abhängige Behandlung durchgeführt worden wäre.
RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, VfGH und LVwG (Auswahl)ZfG 2023, 88 Heft 3 v. 15.9.2023