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OGH 20. 04. 2023, 2 Ob 51/23y – 500 Euro Schmerzengeld für die seelischen Belastungen in Folge einer fehlerhaften Spirale

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, VfGH und LVwG (Auswahl)ZfG 2023, 87 Heft 3 v. 15.9.2023

OGH 20. 04. 2023, 2 Ob 51/23y

Nach § 1 PHG haftet der Produzent für den Ersatz des Schadens, wenn durch den Fehler eines Produkts ein Mensch am Körper verletzt oder an der Gesundheit geschädigt wird. Im konkreten Fall erlitt die Patientin durch eine fehlerhafte Intrauterinpessaren (in der Folge: Spirale) eine Körperverletzung.

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