OGH 20. 04. 2023, 2 Ob 51/23y
Nach § 1 PHG haftet der Produzent für den Ersatz des Schadens, wenn durch den Fehler eines Produkts ein Mensch am Körper verletzt oder an der Gesundheit geschädigt wird. Im konkreten Fall erlitt die Patientin durch eine fehlerhafte Intrauterinpessaren (in der Folge: Spirale) eine Körperverletzung.