Der vorliegende Beitrag beleuchtet den sich aus veralteten Rechtsgrundlagen ergebenden Bereinigungsbedarf im Gesundheitsrecht. In gedrängter Form dargestellt werden das Reichssanitätsgesetz von 1870 sowie das Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens samt seinen Durchführungsverordnungen. Aufgezeigt werden soll, dass die genannten Rechtsgrundlagen der Einrichtung eines modernen öffentlichen Gesundheitsdienstes in mehrerlei Hinsicht nicht gerecht werden können und daher aus dem Rechtsbestand entfernt werden sollen.