Ein Diplom aus einem sogenannten "begünstigten Drittland" wird in Österreich nicht automatisch als Berufsqualifikation anerkannt, sondern zunächst inhaltlich auf Unterschiede in der Ausbildung geprüft. Werden wesentliche Unterschiede festgestellt, kann eine Eignungsprüfung vorgeschrieben werden. Liegen allerdings eine Berufsanerkennung aus einem EU-Mitgliedstaat und eine mehr als dreijährige behördlich bestätigte entsprechende Berufstätigkeit im selben Mitgliedstaat vor, sollte eine Berufsqualifikationsanerkennung automatisch erfolgen können, insbesondere in Mangelberufen im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege.