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VfGH 09. 03. 2023, G223/2022-26 – Die gesetzliche Rangfolge der Obsorge bei Verhinderung der Eltern ist um Geschwister, Tanten, Onkel, Urgroßeltern sowie andere geeignete Angehörige der (sozialen) Familie zu erweitern

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, VfGH und LVwG (Auswahl)ZfG 2023, 53 Heft 2 v. 15.6.2023

VfGH 09. 03. 2023, G223/2022-26

§ 178 Abs 1 zweiter und dritter Satz ABGB sowie die Wortfolgen "noch Großeltern oder Pflegeeltern" und "oder betraut werden können" in § 204 ABGB idF BGBl I 15/2013 sind verfassungswidrig.

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