OGH 22. 03. 2023, 7 Ob 11/23b
Bei einer Bewohnerin einer Einrichtung iSd § 2 Abs 1 HeimAufG für Menschen mit schweren geistigen und mehrfachen Behinderungen kam es 2022 zu einer Medikamentenumstellung. Infrage steht in vorliegendem Fall die Zulässigkeit der Verabreichung der geänderten Medikation.