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OGH 22. 03. 2023, 7 Ob 11/23b – Für das Vorliegen einer medikamentösen Freiheitsbeschränkung muss die intendierte Bewegungseinschränkung in einem feststellbaren Ausmaß eintreten

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, VfGH und LVwG (Auswahl)ZfG 2023, 51 Heft 2 v. 15.6.2023

OGH 22. 03. 2023, 7 Ob 11/23b

Bei einer Bewohnerin einer Einrichtung iSd § 2 Abs 1 HeimAufG für Menschen mit schweren geistigen und mehrfachen Behinderungen kam es 2022 zu einer Medikamentenumstellung. Infrage steht in vorliegendem Fall die Zulässigkeit der Verabreichung der geänderten Medikation.

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