OGH 19. 04. 2023, 3 Ob 70/23z – Selbst wenn die Aufklärung hinsichtlich eines erhöhten Thromboserisikos durch eine Verhütungsmethode unterbleibt, kann sich der Arzt durch den Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens von der Haftung befreien
RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, VfGH und LVwG (Auswahl)ZfG 2023, 47 Heft 2 v. 15.6.2023