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OGH 21. 02. 2023, 7 Ob 1/23g – Keine Haftung des Gynäkologen für "Nicht-Erkennen" von Trisomie 21, wenn er über sämtliche mögliche Untersuchungsmethoden zur pränatalen Erkennung von Chromosomenanomalien wie Trisomie 21 unter Anführung der jeweiligen Detektionsraten aufklärt und die gewünschten Untersuchungen lege artis durchführt

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, VfGH und LVwG (Auswahl)ZfG 2023, 46 Heft 2 v. 15.6.2023

OGH 21. 02. 2023, 7 Ob 1/23g

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