OGH 24. 11. 2022, 9 Ob 59/22z – Die Rentenleistung nach dem Heimopferrentengesetz bezweckt die Gewährung eines pauschalen Ersatzes des Verdienstentgangs (ohne dass es des Nachweises eines konkreten Schadens bedarf) und ist somit als tatsächliches Einkommen des Unterhaltsschuldners in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen
RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, VfGH und LVwG (Auswahl)ZfG 2023, 21 Heft 1 v. 15.3.2023