OGH 20. 12. 2022, 1 Ob 238/22i
Die Vorinstanzen verpflichteten eine Zahnärztin wegen einer am Patienten ohne rechtswirksame Einwilligung vorgenommenen Zahnbehandlung zur Zahlung eines Schmerzengeldes von 10.000 EUR sowie zur Rückzahlung eines Honorars von 3.438,70 EUR und stellten ihre Haftung für sämtliche zukünftigen aus der Behandlung resultierenden Schäden fest.