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OGH 18. 10. 2022, 4 Ob 172/22f – Hat die ohne ausreichende Aufklärung vorgenommene eigenmächtige Behandlung des Patienten nachteilige Folgen, haftet der Arzt, wenn der Patient sonst in die Behandlung nicht eingewilligt hätte, für diese Folgen selbst dann, wenn ihm bei der Behandlung kein Kunstfehler unterlaufen ist

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, VfGH und LVwG (Auswahl)ZfG 2023, 14 Heft 1 v. 15.3.2023

OGH 18. 10. 2022, 4 Ob 172/22f

II. Die Gesundheitsbehandlung

HAFTUNG

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