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OGH 14. 09. 2022, 1 Ob 151/22w – Bei besonders schwerer Misshandlung stellt bereits ein qualifizierter, auch durch umfassende Beweisaufnahmen nicht auszuräumender Verdacht einen Grund für die Entziehung der Obsorge dar und nicht erst die erwiesene Mitwirkung eines Elternteils

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, VfGH und LVwG (Auswahl)ZfG 2022, 134 Heft 4 v. 15.10.2022

OGH 14. 09. 2022, 1 Ob 151/22w

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