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LVwG NÖ 20. 07. 2022, LVwG-AV-488/001-2022 – Zulagen sind dem Zeitraum der tatsächlichen Ableistung zuzuordnen

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, OLG, VwGH, VfGH und LVwG (Auswahl)ZfG 2022, 104 Heft 3 v. 15.9.2022

LVwG NÖ 20. 07. 2022, LVwG-AV-488/001-2022

Auch wenn eine Ausbezahlung der geleisteten Zuschläge für eine Dienstnehmerin effektiv erst im Folgemonat erfolgt, so sind diese Schicht- und Überstundenzulagen jenem Beitragszeitraum zuzuordnen, in dem die Arbeitnehmerin die Überstunde, für die sie die Vergütung erhält, geleistet hat (vgl VwGH 2011/08/0327; mHa VwGH 2000/08/0220).

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