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OGH 22. 06. 2022, 1 Ob 94/22p – Für die nachteiligen Folgen einer ohne ausreichende Aufklärung vorgenommenen Behandlung haftet der Arzt selbst dann, wenn ihm bei der Behandlung kein Kunstfehler unterlaufen ist, es sei denn, er beweist, dass der Patient auch bei ausreichender Aufklärung in die Behandlung eingewilligt hätte

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, OLG, VwGH, VfGH und LVwG (Auswahl)ZfG 2022, 89 Heft 3 v. 15.9.2022

OGH 22. 06. 2022, 1 Ob 94/22p

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