LVwG Tirol 08. 04. 2022, LVwG-2022/37/0630-2
COVID-19-Rechtsprechung LVwG (Auswahl)
1. Die Erlassung eines Feststellungsbescheides ist dann zulässig, wenn sie entweder im Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist oder wenn eine gesetzliche Regelung zwar nicht besteht, die Erlassung eines solchen Bescheides aber im öffentlichen Interesse liegt, oder wenn