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OGH 26. 01. 2022, 7 Ob 200/21v – Eine Anhörung unter Verwendung geeigneter technischer Kommunikationsmittel ohne persönliche Anwesenheit der Beteiligten zum Zwecke der Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 stellt keine Verletzung des rechtlichen Gehörs dar. Eine Freiheitsbeschränkung durch medikamentöse Mittel ist nur zu bejahen, wenn die Behandlung unmittelbar die Unterbindung des Bewegungsdrangs bezweckt, nicht jedoch bei unvermeidlichen bewegungsdämpfenden Nebenwirkungen

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, VfGH und LVwG (Auswahl)ZfG 2022, 61 Heft 2 v. 15.6.2022

OGH 26. 01. 2022, 7 Ob 200/21v

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