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OGH 24. 01. 2022, 5 Nc 1/22z – Pflegschaftsgerichtliche Zuständigkeit kann einem anderen Gericht übertragen werden, wenn dies im Interesse des Betroffenen gelegen erscheint

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, VfGH und LVwG (Auswahl)ZfG 2022, 59 Heft 2 v. 15.6.2022

OGH 24. 01. 2022, 5 Nc 1/22z

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