Die seit 26. 05. 2022 geltende (EU-)In-vitro-Diagnostika-VO (IVDVO) bringt umfassende formale und inhaltliche Änderungen des In-vitro-Diagnostika-Bereichs. Allerdings wurden jüngst zahlreiche Übergangsfristen in Form einer unionsrechtlichen Änderungsverordnung erlassen, welche den Geltungsbeginn für bestimmte Produktgruppen aufschieben. Der Beitrag untersucht das neue In-vitro-Diagnostika-Recht im Rahmen des bestehenden österreichischen Regelungsbestandes für diesen Gesundheitsprodukte-Bereich.