Die Ausstellung von ärztlichen Zeugnissen ohne Angabe von medizinischen Gründen und ohne gewissenhafte Untersuchung durch den ausstellenden Arzt entspricht nicht den Berufserfordernissen des Ärztegesetzes. Auch wenn die Kommunikation zwischen Arzt und Patienten mittels E-Mail oder Telefon abgewickelt werden kann, muss ein bestätigtes Untersuchungsergebnis immer auf den Patienten abgestimmt sein. Zudem ist die Ausstellung von Attesten durch "Nichtärzte" rechtswidrig, denn die ärztliche Untersuchung ist eine höchstpersönliche Tätigkeit und darf nicht delegiert werden. Das gebührenpflichtige Ausstellen von weit über 1.000 Maskenbefreiungsattesten in kurzer Zeit aufgrund von 100 bis 300 E-Mail-Anfragen täglich durch Ordinationsangestellte führt zur Untersagung der Berufsausübung.