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OGH 25. 11. 2021, 3 Ob 154/21z – Maßstab für die Entscheidung über die Obsorge ist das Kindeswohl. Eine sinnvolle Ausübung der Obsorge durch beide Eltern setzt ein gewisses Mindestmaß an Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit beider Eltern voraus

Aktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, VfGH und LVwG (Auswahl)ZfG 2022, 22 Heft 1 v. 15.3.2022

OGH 25. 11. 2021, 3 Ob 154/21z

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