Die selbst diagnostizierte Ansicht, gegen COVID-19 immun zu sein und deshalb weder sich selbst noch andere zu gefährden, rechtfertigt nicht, staatlich verordnete Maßnahmen wie das Tragen von Mund-Nasen-Schutzmasken oder das Einhalten eines Zweimeterabstandes zu haushaltsfremden Personen zu ignorieren. Auch die aus dem Internet bezogene Diagnose, dass die eigene Gesundheit durch das Tragen einer FFP2-Schutzmaske gefährdet würde und man deshalb grundsätzlich ohne ärztliches Attest darauf verzichte, schützt nicht vor der Verhängung von Verwaltungsstrafen, die auch Ersatzfreiheitsstrafen umfassen.