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"Selbstdiagnose" führt zu Verwaltungsstrafe

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, OLG, VwGH, VfGH und LVwG (Auswahl)Ssc Dr. Friederike Bundschuh-RiesenederZfG 2021, 159 Heft 4 v. 15.10.2021

Die selbst diagnostizierte Ansicht, gegen COVID-19 immun zu sein und deshalb weder sich selbst noch andere zu gefährden, rechtfertigt nicht, staatlich verordnete Maßnahmen wie das Tragen von Mund-Nasen-Schutzmasken oder das Einhalten eines Zweimeterabstandes zu haushaltsfremden Personen zu ignorieren. Auch die aus dem Internet bezogene Diagnose, dass die eigene Gesundheit durch das Tragen einer FFP2-Schutzmaske gefährdet würde und man deshalb grundsätzlich ohne ärztliches Attest darauf verzichte, schützt nicht vor der Verhängung von Verwaltungsstrafen, die auch Ersatzfreiheitsstrafen umfassen.

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