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OGH 28. 01. 2021, 1 Ob 239/20h – Das Abweichen einer Mehrzahl von Schifahrern von einer markierten oder durch Präparierung gewidmeten Piste löst noch keine Sicherungspflicht des Pistenhalters für die dadurch entstandene nicht markierte und nicht präparierte "Abfahrt" aus: keine Haftung für Schiunfälle bei Abkürzungen durch freies Gelände

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, OLG, VwGH, VfGH und LVwG (Auswahl)ZfG 2021, 152 Heft 4 v. 15.10.2021

OGH 28. 01. 2021, 1 Ob 239/20h

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