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Der gute Ton – "Knigge"1)1)Adolph Knigge verfasste im Jahr 1788 das Benimmbuch "Über den Umgang mit Menschen". für Behördenkommunikation

RechtsprechungSsc Dr. Friederike Bundschuh-RiesenederZfG 2021, 115 Heft 3 v. 15.9.2021

Der Unmut über Absonderungsmaßnahmen bei positiver COVID-19-Testung berechtigt Personen nicht dazu, in beleidigender, erniedrigender, kränkender oder in anderer diesbezüglicher Art und Weise mit Behörden zu kommunizieren. Ob eine Eingabe beleidigend ist, wird nach objektiven Kriterien beurteilt. Dies ist nach der Judikatur dann der Fall, wenn unsachliche Vorbringen enthalten sind, die in einer Art gehalten sind, die ein ungeziemendes Verhalten gegenüber Behörden darstellen. Auf eine Beleidigungsabsicht kommt es für die Anwendung von § 34 AVG 1991 zur Verhängung von Ordnungsstrafen nicht an.

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