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OGH 27. 06. 2021, 1 Ob 45/21f – Ob im Einzelfall genügende Anhaltspunkte für das Vorliegen "einer ernstlichen und erheblichen Gefahr" für die Notwendigkeit der Bestellung eines (einstweiligen) Erwachsenenvertreters vorliegen, ist nach den konkreten Tatumständen jeweils individuell zu beurteilen

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, OLG, VwGH, VfGH und LVwG (Auswahl)ZfG 2021, 107 Heft 3 v. 15.9.2021

OGH 27. 06. 2021, 1 Ob 45/21f

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