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OGH 27. 11. 2020, 2 Ob 8/20w – Nicht sportlich ambitionierte Radfahrer trifft kein Fahrradhelmmitverschulden

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, VfGH und LVwG (Auswahl)ZfG 2021, 75 Heft 2 v. 15.6.2021

OGH 27. 11. 2020, 2 Ob 8/20w

Der OGH bejaht das Mitverschulden des Geschädigten wegen Nichttragens eines Fahrradhelms bei "sportlich ambitionierten" Radfahrern. Er stellt dabei auf die sich bei Rennfahrten aufgrund der hohen Geschwindigkeiten ergebenden besonderen Risiken und auf das bei Radsportlern bestehende "allgemeine Bewusstsein" der Wichtigkeit des Helmtragens (93 %) ab.

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