OLG Graz, 05. 03. 2021, 1 Bs 10/21m
VI. SONSTIGES
Das Husten einer nicht mit dem Erreger SARS-CoV–2 infizierten Person (Viruslast: null) ist nicht geeignet, die Gefahr der Verbreitung der übertragbaren Krankheit COVID-19 unter Menschen herbeizuführen, und kommt solcherart als Tathandlung des § 178 StGB nicht in Betracht.