OGH 18. 03. 2021, 5 Ob 229/20t – Auch bei einem vor dem Ablauf der Wartefrist nach dem ÄsthOpG durchgeführter Eingriff steht dem Arzt der Einwand zu, der Patient hätte dem Eingriff auch bei Einhaltung einer zweiwöchigen Frist zwischen Aufklärung und Einwilligung zugestimmt
RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, VfGH und LVwG (Auswahl)ZfG 2021, 68 Heft 2 v. 15.6.2021