Abstract: In jüngster Zeit stehen öffentliche Auftraggeber oftmals unter dem Druck, bestimmte Leistungen rasch beschaffen zu müssen. Das Spannungsverhältnis zwischen der faktischen Notwendigkeit und den Grundsätzen des Vergaberechts aufzulösen und gleichzeitig die Verhältnismäßigkeit zwischen Aufwand und Wirkung zu wahren, ist Aufgabe der Sonderverfahren und Ausnahmebestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2018. Der Beitrag widmet sich diesen Regelungen und deren Systematik.