COVID-Rechtsprechung der Landesverwaltungsgerichte (Auswahl)
Soweit der Bundesminister gem § 1 COVID-19-MaßnahmenG idF BGBl I 2020/12 (bzw ab der Fassung BGBl I 2020/104 gem § 3 COVID-19-MaßnahmenG) eine Verordnung erlassen hat, gelangen die Bestimmungen des EpG betreffend die Schließung von Betriebsstätten im Rahmen des Anwendungsbereichs dieser Verordnung nicht zur Anwendung. Der Annahme, es sei damit eine auf Verordnungsebene verfügte Betriebsschließung nach § 20 EpG erfolgt, sodass auch eine Vergütung des Verdienstentgangs zustehe, steht entgegen, dass derartige Verordnungen (wie sich aus den Promulgationsklauseln ergibt) nicht auf das EpG, sondern auf das COVID-19-MaßnahmenG gestützt wurden.