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LVwG NÖ 19. 01. 2021 – Verordnungen des BMSGPK nach COVID-19-MaßnahmenG stellen keine taugliche Rechtsgrundlage für die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen wegen Betriebsschließungen dar

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, VfGH, BVwG und LVwG (Auswahl)ZfG 2021, 33 Heft 1 v. 15.3.2021

COVID-Rechtsprechung der Landesverwaltungsgerichte (Auswahl)

Soweit der Bundesminister gem § 1 COVID-19-MaßnahmenG idF BGBl I 2020/12 (bzw ab der Fassung BGBl I 2020/104 gem § 3 COVID-19-MaßnahmenG) eine Verordnung erlassen hat, gelangen die Bestimmungen des EpG betreffend die Schließung von Betriebsstätten im Rahmen des Anwendungsbereichs dieser Verordnung nicht zur Anwendung. Der Annahme, es sei damit eine auf Verordnungsebene verfügte Betriebsschließung nach § 20 EpG erfolgt, sodass auch eine Vergütung des Verdienstentgangs zustehe, steht entgegen, dass derartige Verordnungen (wie sich aus den Promulgationsklauseln ergibt) nicht auf das EpG, sondern auf das COVID-19-MaßnahmenG gestützt wurden.

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