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VwGH 21. 12. 2020, Ro 2020/02/0011 – Die Zustimmungserklärung zur Blutabnahme kann auch konkludent durch den betroffenen Fahrzeuglenker erfolgen

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, VfGH, BVwG und LVwG (Auswahl)ZfG 2021, 32 Heft 1 v. 15.3.2021

VwGH 21. 12. 2020, Ro 2020/02/0011

Verkehrsrecht

Es handelt sich um keine Verweigerung der Blutabnahme, wenn unmittelbar davor eine Blutabnahme zu medizinischen Zwecken erfolgt ist und die betroffene Person zustimmt, diese im Zuge des Verwaltungsstrafverfahrens verwerten zu lassen.

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