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Aktuelle Entwicklungen zur Zulässigkeit von CBD (Cannabidiol)

BeiträgeUniv.-Prof. Dr. Klaus SchwaighoferZfG 2021, 4 Heft 1 v. 15.3.2021

Cannabidiol zeigt kein Missbrauchs- oder Abhängigkeitspotential und die Nebenwirkungen sind minimal. Es ähnelt keinem anderen Stoff, der der Kontrolle durch das Übereinkommen von 1961 unterliegt. Cannabidiol hat zwar Auswirkungen auf das Gehirn, wird jedoch wie viele andere Substanzen mit solchen Auswirkungen nicht als psychoaktiv angesehen, da es keine signifikanten Auswirkungen auf den psychischen Zustand hat.1)1)World Health Organization 2019; United Nations Commission on Narcotic Drugs, Questions and answers relating to WHO’s recommendations on cannabis and cannabis-related substances, Status: 26 November 2019, 65 (https://www.unodc.org/documents/commissions/CND/Scheduling_Resource_Material/Cannabis/Consultations_with_WHO_Questions_and_Answers_26_November_2019.pdf , abgerufen am 17. 12. 2020), Übersetzung Klaus Schwaighofer.

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