LVwG Vbg 27. 08. 2020, LVwG-408-15/2020-R1
Wird die Maßnahme, für welche die Vergütung des Verdienstentgangs gem § 32 EpidemieG begehrt wird, nicht in § 32 Abs 1 Z 1 bis 7 EpidemeG taxativ aufgezählt, kommt nach § 3 iVm § 1 AVG die allgemeine Zuständigkeitsregelung des AVG zur Anwendung.