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OGH 11. 08. 2020, 4 Ob 78/20d – Das Kindeswohl tritt als oberster Grundsatz bei der Kontaktrechtsregelung (im Konfliktfall) vor das Interesse eines Elternteils. Demnach kann eine Besuchsbegleitung als inhaltliche Beschränkung des Kontaktrechts angeordnet werden, wenn es das Wohl des betroffenen Kindes verlangt

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, VfGH, BVwG und LVwG (Auswahl)ZfG 2020, 144 Heft 4 v. 15.10.2020

OGH 11. 08. 2020, 4 Ob 78/20d

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