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OGH 03. 07. 2020, 3 Ob 76/20b – Auch die Rechtslage nach dem 2. ErwSchG gewährleistet weder eine (Um-)Bestellung allein aufgrund einer Wunschäußerung des Betroffenen noch eine freie Auswahl des (gerichtlichen) Erwachsenenvertreters

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, VfGH, BVwG und LVwG (Auswahl)ZfG 2020, 143 Heft 4 v. 15.10.2020

OGH 03. 07. 2020, 3 Ob 76/20b

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