OGH 03. 07. 2020, 3 Ob 76/20b – Auch die Rechtslage nach dem 2. ErwSchG gewährleistet weder eine (Um-)Bestellung allein aufgrund einer Wunschäußerung des Betroffenen noch eine freie Auswahl des (gerichtlichen) Erwachsenenvertreters
RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, VfGH, BVwG und LVwG (Auswahl)ZfG 2020, 143 Heft 4 v. 15.10.2020