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OGH 29. 06. 2020, 2 Ob 181/19k – Für einen allfälligen weiteren Schmerzengeldzuspruch ist entscheidend, ob die später eingetretenen Unfallfolgen im Zeitpunkt des Vergleichsabschlusses bereits vorhersehbar waren

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, VfGH, BVwG und LVwG (Auswahl)ZfG 2020, 137 Heft 4 v. 15.10.2020

OGH 29. 06. 2020, 2 Ob 181/19k

II. Die Gesundheitsbehandlung

HAFTUNG

Beim Schmerzengeld handelt es sich nach stRsp grds um eine Globalentschädigung. Allerdings können die Parteien einvernehmlich, etwa durch Vergleich, auch

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