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OGH 03. 09. 2020, 5 Ob 25/20t – Eine sachgerechte, die Bedürfnisse von Patienten nach Information erfüllende Empfehlung ist nur dann verboten, wenn der dadurch bewirkte Einfluss auf die Entscheidung des Patienten dem Empfehlenden oder Ratenden einen finanziellen Vorteil verschafft oder verschaffen soll*)*)Bearbeitung OGH: MMag. Dr. Katharina Leitner und Mag. Laura Fischer, BA
Bearbeitung VwGH, VfGH, BVwG und LVwG: Dr. Daniel Wachter

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, VfGH, BVwG und LVwG (Auswahl)ZfG 2020, 136 Heft 4 v. 15.10.2020

OGH 03. 09. 2020, 5 Ob 25/20t

I. Das Berufsrecht

1. § 53 ÄrzteG (Werbebeschränkung und Provisionsverbot) lautet:

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