Veranstaltungen standen seit Beginn des Auftretens der Corona-Pandemie im besonderen Blickpunkt des öffentlichen Lebens, nicht zuletzt da man vermutete, dass sich das SARSCoV-2 Virus in Österreich womöglich bei einem als "Veranstaltung" zu qualifizierenden Ereignis zuerst verbreitet hatte. In der Folge wurden gesetzliche Bestimmungen zur Beschränkung von Menschenansammlungen erlassen, die sich in rascher Abfolge häufig änderten. Zuletzt wurde eine neue Bewilligungspflicht für Veranstaltungen im Rahmen der Bundeskompetenz für das Gesundheitswesen geschaffen. Unbestritten ist, dass Menschenansammlungen, wie sie bei Veranstaltungen meistens auftreten, ein Faktor in der Ausbreitung einer Epidemie oder Pandemie sein können. Rechtsstaatlich zu beachten ist aber auch in dieser Situation das Erfordernis der Verhältnismäßigkeit von Eingriffen in die Rechtssphäre der Betroffenen.