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OGH 02. 07. 2020, 4 Ob 75/20p – Für die Beurteilung der Notwendigkeit der Bestellung eines Erwachsenenvertreters müssen konkrete und nachvollziehbare Feststellungen sowohl zur psychischen Beeinträchtigung der betroffenen Person als auch zu den zu besorgenden Angelegenheiten und den zu befürchtenden Nachteilen getroffen werden

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, VfGH, BVwG und LVwG (Auswahl)ZfG 2020, 108 Heft 3 v. 15.9.2020

OGH 02. 07. 2020, 4 Ob 75/20p

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