In der letzten Ausgabe schilderte Prankl seine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die zur Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 verordneten Betretungsverbote und seinen diesbezüglichen Individualantrag an den Verfassungsgerichtshof (VfGH).1) Der VfGH hat in der Zwischenzeit über diese Beschwerde entschieden2) und ausgesprochen, dass die Verordnung über das Betretungsverbot für öffentliche Orte3) teilweise gesetzwidrig war.