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OGH 20. 02. 2020, 6 Ob 14/20g – Der Veranstalter eines Fußballspiels hat nicht für jede auch nur denkbare oder vielleicht auch gar nicht vorhersehbare Verletzungsgefahr außerhalb des Spielfelds schadenersatzrechtlich einzustehen

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, VfGH, BVwG und LVwG (Auswahl)ZfG 2020, 82 Heft 2 v. 15.6.2020

OGH 20. 02. 2020, 6 Ob 14/20g

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