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OGH 21. 01. 2020, 10 Ob 88/19t – Keine Haftung, wenn Hund ordnungsgemäß beaufsichtigt wird und Sturz durch Erschrecken erfolgte

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, VfGH, BVwG und LVwG (Auswahl)ZfG 2020, 80 Heft 2 v. 15.6.2020

OGH 21. 01. 2020, 10 Ob 88/19t

Gem § 1320 Satz 2 ABGB ist derjenige, der ein Tier hält, für den durch das Tier verursachten Schaden verantwortlich, wenn er nicht beweist, dass er für die erforderliche Verwahrung oder Beaufsichtigung gesorgt hat.

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