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LVwG OÖ 17. 03. 2020, LVwG-050161 – Die Untersuchung auf Tuberkulose ist von jener Bezirkshauptmannschaft durchzuführen, in deren Sprengel die zu untersuchende Person wohnt oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, VfGH, BVwG und LVwG (Auswahl)ZfG 2020, 77 Heft 2 v. 15.6.2020

LVwG OÖ 17. 03. 2020, LVwG-050161

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