OGH 19. 02. 2020, 7 Ob 9/20d
Durch die Belehrung, dass alle Rücktrittsrechte in Schriftform erklärt werden müssten, wird keine relevante Erschwernis dieser Rücktrittsrechte bewirkt, die deren unbefristete Ausübung erlauben würde.
OGH 19. 02. 2020, 7 Ob 9/20d
Durch die Belehrung, dass alle Rücktrittsrechte in Schriftform erklärt werden müssten, wird keine relevante Erschwernis dieser Rücktrittsrechte bewirkt, die deren unbefristete Ausübung erlauben würde.